Fischbachtal: Informationen für Unternehmer

Aktueller Fall: Vorsicht vor dem Kleingedruckten

Ausschnitt aus dem aktuellen Anschreiben

Gewerbetreibende mit einer GmbH erhielten dieser Tage ein Schreiben von der GZR GmbH, das mit "Handelsregisterzentrale" überschrieben ist. Darin wird ein Branchen-Eintrag im Internet angeboten und die Bezahlung innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt nahe gelegt.

Das Schreiben ist jedoch so verfasst, dass man erst bei gründlichem Lesen des Kleingedruckten erkennt, dass diese Zahlungsaufforderung die Eintragung in ein nichtamtliches Register o. ä. anbietet.

Wir vermuten, dass auch andere potentielle Kunden (Gewerbetreibende) in Fischbachtal angeschrieben wurden.

Wir raten dringend dazu, auch das Kleingedruckte in solchen Schreiben gründlich zu lesen!
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Steuerater oder Rechtsanwalt.
 

Das Justizportal des Bundes und der Länder warnt auf seiner Internetseite deutlich vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen:

"Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet."
(https://justiz.de/onlinedienste/hinweis/index.php am 17.01.2019)

 

Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Januar 2019