Fischbachtal: Aktuelles aus dem Gemeindeleben

Welche Energiesparmöglichkeiten habe ich als Mieter?

Grafik mit Haus und Energielabel (Grafik: OpenClipart-Vectors auf Pixabay.com)

„Wärme hat den größten Anteil an den Betriebskosten. Allein in den letzten zehn Jahren haben sich die Energiekosten verdoppelt, längst sind die Heizkosten zur „zweiten Miete“ geworden und Mieter haben in der Regel keine Möglichkeit, die Kosten für Heizung und Warmwasser durch große Energiesparinvestitionen zu senken. Wärmedämmung, Wärmeschutz-Fenster oder der Einsatz moderner Heizungstechnik sind Sache des Vermieters. Trotzdem können Mieter selbst etwas tun, um Energie und damit Geld zu sparen“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“.

Verbrauch kontrollieren:nur wer seine Verbrauchsdaten regelmäßig kontrolliert, kann beurteilen, ob die höhere Heizkostenabrechnung auf einen gestiegenen Verbrauch oder auf die Entwicklung der Energiepreise zurückzuführen ist.

Heizen nach Bedarf:Wer nur so viel heizt, wie tatsächlich benötigt wird, kann die Heizkosten deutlich senken. Wird in einem Raum die Temperatur von 240 Celsius auf 200 Celsius gesenkt, bedeutet dies ein Einsparpotenzial von ca. 20 Prozent.

Temperatur und Luftfeuchtigkeit überprüfen: Kühle, ungeheizte Räume niemals mit der Luft aus wärmeren Räumen „heizen“, denn dabei gelangt neben der Wärme auch Feuchte in den kühleren Raum und das Schimmelpilzrisiko steigt. Empfehlenswert ist eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent.

Fenster und Türen abdichten: Dichtungsbänder und Bürstendichtungen unter den Türen können leicht selbst angebracht und so unangenehme Zugluft und Energieverluste vermieden werden.

Programmierbare Thermostatventile einbauen:Diese können so eingestellt werden, dass die Temperatur automatisch zu bestimmten Zeiten erhöht oder gesenkt wird.

Heizkörpernischen dämmen:Wenn zwischen Heiz­körper und Außen­wand ausreichend Platz vorhanden und dieser gut zugäng­lich ist, können hinter dem Heiz­körper Dämm­stoff­platten angebracht und so Wärme­verluste reduziert werden. Das senkt die Verluste über diese Fläche um 10 bis 15 Prozent.

Heizkörper entlüften:Ist der Heizkörper durch Luft nicht mehr vollständig gefüllt, bleibt er teilweise kalt. Führt die Entlüftung nicht zum Erfolg, sind Vermieter, Hauswart oder Hausverwaltung gefragt. Denn dann ist unter Umständen zu wenig Wasser im Heizungssystem.

Heizkörper nicht abdecken:Ist der Heizkörper dauerhaft durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge verdeckt, steht die Leistung nicht voll zur Verfügung. Außerdem regelt durch den entstehenden Wärmestau das Thermostatventil nicht richtig. Folge: Das Zimmer bleibt zu kalt.

Warmwasserbereitung:Auch hier liegen Spar­potenziale. Duschen statt Baden. Wasser nur auf die Temperatur erwärmen, die tatsächlich benötigt wird.

Zu folgenden Energiesparmaßnahmen sind Vermieter gesetzlich verpflichtet.

Dazu gehören

  • die Dämmung ungedämmter, offen zugänglicher Rohrleitungen im unbeheizten Bereich,
  • die Dämmung von zugänglichen, nicht begehbaren obersten Geschossdecken,
  • der Austausch von über 30 Jahre alten Heizungsanlagen.

 

Weitere Informationen:
Unter www.energiesparaktion.de gibt es 13 Energie­spar­informationen, u. a. die Energie­spar­information Nr. 5 "Energie­sparen bei Heizung und Strom – Wissens­wertes für Mieterinnen und Mieter" mit detaillierten Hinweisen zu den wichtigsten Energie­spar­techniken sowie eine Energie­berater­liste.

Informationen zur Energieberatung der Verbraucher­zentrale Hessen unter www.verbraucher.de

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

 

 

(Die Grafik oben/rechts ist von Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay)

 

 

Veröffentlicht am Montag, 27. Oktober 2014