Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Ev. Kindertagesstätte Niedernhausen

Ev. KiTa Wiesenpfadflöhe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fischbachtal und der Ev. Kirchenvorstand Niedernhausen haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Beitragsfreistellung, den Betreuungszeiten und der neuen Beitragsstruktur befasst.

Das Ergebnis ist die Beteiligung an der Beitragsfreistellung der Kindergartenkinder ab dem 01.08.2018 bis zu sechs Stunden Betreuungszeit. Außerdem werden ab 01.11.2018 die Betreuungszeiten erweitert, so dass eine Betreuung  bis 15:30 Uhr angeboten wird. Die neuen Beiträge sind nachfolgend aufgeführt.

1. Betreuungszeitmodelle (ab 01.11.2018):
08 – 13:00 Uhr – 44 Kinder
07 – 13:00 Uhr – 06 Kinder
07 – 15:30 Uhr – 56 Kinder

2. Beitragsfreistellung/Beitragskalkulation

Krippenkinder (1-3 Jahre) zahlen bis 31.10.2018 für 7,25 Stunden Betreuungszeit 268,25 Euro (37 €/Std.)
Krippenkinder (1-3 Jahre) zahlen ab 01.11.2018 für 8,5 Stunden Betreuungszeit 314,50 Euro (37 €/Std.)

Kindergartenkinder und Waldgruppenkinder (3-6 Jahre) haben folgende Beitragstruktur:
08:00 bis 13:00 Uhr - frei
07:00 bis 13:00 Uhr - frei
07:00 bis 14:15 Uhr - 62,50 Euro (bis 31.10.2018)
07:00 bis 15:30 Uhr - 125 Euro (ab 01.11.2018 möglich)

3. Essensgeld
Der Essensgeldbeitrag für die 56 Essensplätze wird von derzeit 65 € auf künftig 80 € pro Monat und Kind festgelegt. Ein einzelnes Zukaufessen wird mit 5 Euro berechnet (sofern Essensplätze frei sind).

4. Zukaufstunden
Die zusätzliche Anmeldung eines KiGa-Kindes zur Frühgruppe ist nur bei freier Kapazität möglich. Durch die Beitragsfreistellung erfolgt hier keine Beitragserhebung. Für die Nachmittagsbetreuung ist eine Buchung nur bei einem freien Essensplatz möglich. Hierfür wird ein pauschaler Beitrag von 10 Euro pro Tag und Kind erhoben.

5. Kostenbeiträge
Der Kostenbeitrag für Getränke verbleibt bei 2,50 € (wurde 2017 angepasst) und die Materialpauschale wird auf 2,50 Euro erhöht, so dass ab 01.08.2018 als Kostenbeitrag fünf Euro pro Monat und Kind erhoben werden.

6. Geschwisterkindregelung
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern in der Kindertagesstätte bezahlt das zweite Kind 75%, das dritte 50%, das vierte 25% des Beitragssatzes.

7. Automatisierte jährliche Beitragsanpassung
Eine Anpassung/Steigerung der jährlichen Elternbeiträge soll aktuell nicht vorgenommen werden, um die aus der veränderten Betreuungssituation entstehenden Veränderungen im nächsten Jahr evaluieren zu können und dann ggfs. Anpassungen vorzunehmen.

Veröffentlicht am Donnerstag, 30. August 2018