Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Sicherer Abstand beim Überholen von Radfahrern: Gemeinsame Kampagne von Kommunen und ADFC Darmstadt-Dieburg

Das Banner "Mindestabstand beachten!" am Ortseingang von Niedernhausen.

Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten; außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Ermöglicht die Verkehrssituation diesen Abstand nicht, darf der Autofahrer nicht überholen.

Dies schreibt die novellierte Straßenverkehrsordnung vor, die Ende April 2020 in Kraft getreten ist.
„Vorher gab es hierzu keine konkreten Vorgaben, in der Straßenverkehrsordnung war lediglich von einem ,ausreichenden Seitenabstand‘ die Rede. Eine überfällige Änderung.", erklärt Bürgermeister Philipp Thoma.

Um auf diese Änderung aufmerksam zu machen, hat der ADFC eine Kampagne initiiert, die nun gemeinsam mit Kommunen des Landkreises umgesetzt wird: Auf großen Bannern an Straßen und auf dem Heck von einigen Bussen ist der Schriftzug "Mindestabstand beachten!" sowie eine erklärende Grafik angebracht.

„Ein zu enges Überholen gefährdet die Sicherheit der Radfahrenden. Dies erfahre ich auch auf meinem täglichen Radweg zur Arbeit." so Bürgermeister Thoma. "Die Initiative des ADFC begrüße ich daher sehr".

Klaus Görgen, Vorstandsmitglied des ADFC Darmstadt-Dieburg, betont: „Radfahrer haben keine Knautschzone. Werden sie zu knapp überholt, sind sie gefährdet, auch wenn nichts passiert. Der ADFC will im Bewusstsein verankern, dass ein ausreichender Abstand beim Überholen etwas vollkommen Selbstverständliches sein muss."

Eine weitere neue Regel in der novellierten Straßenverkehrsordnung betrifft das Halten von Autofahrern auf Radverkehr-Schutzstreifen. Dies ist ab sofort untersagt; wer das Verbot nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

 

Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Oktober 2020