Einsatz glyphosathaltiger Mittel zur Bekämpfung von Unkraut ist stark eingeschränkt
Der Einsatz glyphosathaltiger Mittel zur Bekämpfung von Unkraut (Herbizide) auf Wegen, Plätzen und sonstigem Nichtkulturland ist in Hessen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
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