Gießkanne (Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay.com)
Seit dem 10. Juli 2026 ist die Wasserentnahme aus Bächen und Seen im Landkreis Darmstadt-Dieburg wegen der anhaltenden Trockenheit grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich? Das bedeutet, es gibt kleine Ausnahmen. Weiterhin zulässig bleiben:
das Tränken von Vieh und
das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs (Pumpen und Schläuche sind aber verboten).
Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse, Bewilligungen und alte Rechte bleiben ebenfalls gültig.