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14.07.2026

Wasser aus dem Bach entnehmen? Nur das ist aktuell erlaubt:

Gießkanne  (Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay.com)
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Gießkanne (Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay.com)

Seit dem 10. Juli 2026 ist die Wasserentnahme aus Bächen und Seen im Landkreis Darmstadt-Dieburg wegen der anhaltenden Trockenheit grundsätzlich verboten.

Grundsätzlich? Das bedeutet, es gibt kleine Ausnahmen. Weiterhin zulässig bleiben:

  • das Tränken von Vieh und
  • das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs (Pumpen und Schläuche sind aber verboten).
  • Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse, Bewilligungen und alte Rechte bleiben ebenfalls gültig.

Wichtige Informationen

Hier erläutert die Pressestelle des Landkreises die Lage genauer: 
www.ladadi.de/.../wasserentnahme-was-ist-erlaubt/

Hier ist die Allgemeinverfügung vom 09.07.2026 veröffentlicht:
www.ladadi.de/kreis-bildung/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/

Verlängert bis 31.10.2026.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann sehr teuer werden.