Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Afrikanische Schweinepest (ASP) - Fischbachtal ist jetzt in der Sperrzone II

Schild mit Regeln

Damit einher gehen diverse Einschränkungen: Leinenpflicht für Hunde, Wegegebot, Regeln für Land- und Forstwirtschaft

Die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) breitet sich aus. Durch einen Fund bei Ober-Ramstadt gehört nun (seit 05.08.2024) auch Fischbachtal in die infizierte Zone (Sperrzone II).

Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest hat der Landkreis die Algemeinverfügung angepasst.

Die wichtigsten Regeln sind:

  • Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld.
  • Wegegebot: Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
  • Jagdverbot.
  • Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet.
  • Schweine aus Betrieben der Sperrzone II dürfen nicht mehr verbracht werden. Das Veterinäramt kann Ausnahmen genehmigen.
  • In der Landwirtschaft dürfen nur Sonderkulturen und Mais bis zu einer Höhe von 1,50 Metern geerntet werden. Bei allen anderen Abbauprodukten muss der Landwirt die zu erntende Fläche am gleichen Tag mittels Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern absuchen. Die erfolgte Mahd oder Ernte ist dann mit dem unter www.ladadi.de/asp abrufbaren Onlineformular für die Meldung der durchgeführten Drohnensuche elektronisch beim Veterinäramt anzuzeigen.
    Die Drohnenbefliegung der eignen landwirtschaftlichen Flächen organisieren die Landwirte eigenständig. Der Landkreis übernimmt hierfür keine Kosten.
    Für die Ernte von Mais ab 1,50 m Höhe und das Für das Mähen von Grünland gibt es in der Anpassung der AVV Landwirtschaft Erleichterungen.


Hier finden Sie die aktellen Veröffentlichungen des Landkreises zu diesem Thema: www.ladadi.de/asp

Eine eine interaktive Karte stellt die Sperrzone II dar. Die Sperrzone II ist lila umrandet: zur Karte.

Der Landkreis hat ein Servicetelefon für Bürgerinnen und Bürger sowie die Landwirtschaft und die Jäger geschaltet. Unter der 06151 / 881-1800 werden Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest beantwortet. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Zudem gibt es ein FAQ, das kontinuierlich erweitert wird. Zu finden sind die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten auf https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/.
 

Tote Wildschweine nicht berühren

Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch.
Menschen, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt oder die Polizei informieren.

 

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen ist die ASP vollkommen ungefährlich.

 

Veröffentlicht am Dienstag, 6. August 2024