Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Informationen zur Bundestagswahl

ein Wahlbrief (Foto: Gemeinde Fischbachtal)

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Die Stimmzettel sind eingetroffen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, wurden bis Samstag, 1. Februar 2025, an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Fischbachtal versandt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Empfehlung ist auf jeden Fall "an der Wahl teilzunehmen", denn nur so kann man richtig mitentscheiden.

Urnenwahl

Diese Art der Wahl ist die ureigenste Wahl und ist der sicherste Weg der Teilnahme. Das bedeutet im Umkehrschluss, nicht, dass die Briefwahl unsicher ist, sie ist aber für die meisten Wahlberechtigten und vor allem für die Verwaltung und den Briefwahlvorstand aufwändiger.

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen und wegen der Postlaufzeiten empfiehlt die Gemeinde Fischbachtal allen Wahlberechtigten am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.

Bürgerinnen und Bürger, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, werden gebeten, folgendes zu beachten: Briefwahlunterlagen können postalisch, per E-Mail oder vor allem online beantragt werden. Diejenigen, die diesen Weg wählen, werden ausdrücklich gebeten, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes an das Wahlamt ist mit einer mehrtägigen Postlaufzeit zu rechnen. Alternativ können Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses (Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachta-Niedernhausen) eingeworfen werden.

Zusätzlich können Wahlberechtigte persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachta-Niedernhausen, Zimmer 02 und 03 im Erdgeschoss) ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und ihre Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss dafür der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Gemeinde Fischbachtal empfiehlt jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit, vor Ort zu wählen, Gebrauch zu machen, um den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt sicherzustellen.

Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Mittwoch, 19. Februar 2025, abgeraten, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass Briefwahlunterlagen dem Wahlamt pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Generell gilt, dass Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingehen müssen, besser ist aber, diese schon am Tag in den Rathausbriefkasten zu befördern.

Hier können Sie ab sofort bis 5 Tage vor der Wahl einen Wahlschein zur Briefwahl online beantragen:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432007

 

 

Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2025