Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsicht des Landkreises geführt. Die Bestimmungen zur Eintragung einer Baulast sind in § 75 der Hess. Bauordnung (HBO) definiert.





Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsicht des Landkreises geführt. Die Bestimmungen zur Eintragung einer Baulast sind in § 75 der Hess. Bauordnung (HBO) definiert.