Bestattungen
Alle Regelungen zu Beisetzungen und den Gebühren sind in den Satzungen zum Friedhof und zum Bestattungswald (dort ganz unten) festgelegt.
Hier finden Sie Informationen zum Bestattungswald 12 Apostel.
Übernahme von Bestattungskosten:
Kann es den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden, die erforderlichen Kosten der Bestattung zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger einspringen.Hier finden Sie Informationen dazu:
www.ladadi.de/umwelt-soziales/soziale-hilfen/bestattungskosten/
Ansprechpartner
Stephanie Müller
- Standesbeamtin
Einwohnermeldeamt, Passamt, Abfallrecht
Zimmer: 003
Telefon: 06166 9300-12
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