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Hundesteuer

Wer einen oder mehrere Hunde hält, muss diesen/ diese innerhalb von 2 Wochen ab Zugang in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anmelden.
Das Nichteinhalten der Frist wird regelmäßig geahndet.

Die Höhe der Hundesteuer beträgt
1. Hund: 48,00 €/Jahr
2. Hund: 66,00 €/Jahr
3. Hund: 84,00 €/Jahr

Bei Hundeanmeldung im Jahresverlauf werden die Steuern anteilig pro Monat berechnet.
Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke mitzubringen. Wurde die Hundesteuermarke verloren, ist eine Verlustgebühr von 10,00 € zu entrichten.

Für gefährliche Hunde (nach HundeVO) wird eine Steuer von 600,00 € pro Jahr erhoben.

Weitere Informationen finden Sie in der Gemeindesatzung über die Hundesteuer.
Die Hundesteuersatzung finden Sie im Bereich 'Ortsrecht'.

Im Gemeindegebiet können kostenlos Hundekotbeutel aus dafür vorgesehenen Automaten bezogen werden.

Für die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes können Sie das unten stehende Formular verwenden.

Ansprechpartner

Nancy Götz

  • Steueramt, Grundbesitzabgaben, Wasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer, Gewerbesteuer

Steuern und Abgaben
Zimmer: 106

Telefon: 06166 9300-25
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Zuständiges Amt

Anschrift

Darmstädter Straße 8
64405 Fischbachtal
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Telefon: 06166 9300-40
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