Infostand (Sondernutzung)
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit politischem, weltanschaulichem oder religiösem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie zum Beispiel Werbung oder gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.
Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bei eingetragenen Vereinen:
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
Regeln für Infostände:
- Der Standort muss so gewählt sein, dass für Fußgänger ein Durchgang von mindestens 1,60 Meter Breite frei bleibt.
- Geben Sie im Antrag den Standort genau (mit Straßennamen und Hausnummer) an.
- Größe der durch den Stand und das Zubehör in Anspruch genommenen Fläche: maximal 9 m²
Antragsfrist:
zwei Wochen, bei Erstantragstellung vier Wochen vorher
Gebührenrahmen:
Sondernutzungsgebühr: 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag.
Rechtliche Grundlagen:
Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Fischbachtal
Ansprechpartner
Stephan Kühn
- Leitung Umwelt- und Ordnungsamt
Umwelt und Ordnung
Zimmer: 004
Telefon: 06166 9300-13
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.




