Plakate - Antrag auf Plakatiererlaubnis
Plakate dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur mit Erlaubnis der Gemeinde aufgestellt oder -gehängt werden. Nur für örtliche Vereine und für Pateien zur Wahlwerbung ist dies gebührenfrei.
Genaueres ist in der Sondernutzungssatzung nachzulesen.
Anträge können formlos gestellt werden.
Der Antrag soll
- die Dauer der Plakatierung (max. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn),
- die Anzahl und
- die Größe der Plakate
benennen.
Anträge bitte an plakate@fischbachtal.de
Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Luh zu diesen Zeiten nicht immer im Rathaus anzutreffen ist.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf vorher telefonisch einen Gesprächstermin.
Viele Grundstücksinformationen (Bebauungspläne, Schutzgebiete etc.) finden Sie im BürgerGIS des Landkreises.
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