Sonderabfall zum Schadstoffmobil
Sonderabfälle sind schädliche oder giftige Stoffe, die nicht nur in Industrie und Gewerbe anfallen, sondern zunehmend auch im privaten Bereich (z. B Haushalt, Garten, Heimwerkerbereich), Es handelt sich hierbei um chemische Substanzen, die
- nach Art, Beschaffenheit oder Menge ohne besondere Vorkehrungen das Wohl der Allgemeinheiterheblich beeinträchtigen und
- aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften und Umwelteinwirkungen in speziellen Entsorgungsanlagenbehandelt oder abgelagert werden müssen, soferneine Verwertung nicht möglich ist
Sonderabfälle im Haushalt:
- Batterien
- Abflussreiniger
- Backofenspray
- Sanitärreiniger
- Desinfektionsmittel
- Kalkentferner
- Imprägniermittel
- Insektenschutzmittel
- Lösemittel
- Nagellackentferner
- Spraydosen (mit schädlichen Verunreinigungen)
- Verdünner
- Quecksilberthermometer
Sonderabfälle im Garten und Heimwerkerbereich:
- Abbeizmittel
- Holzschutzmittel
- Farben, Lacke (streichfähig)
- Pinselreiniger
- Klebstoffe
- Spachtelmasse
- Pflanzenschutzmittel
- Bremsflüssigkeit
- Fotochemikalien
- Säuren, Laugen
- Kondensatoren (< 10 kg)
Sonderabfälle dürfen niemals in die Hausmülltonne oder in den Ausguss, sie müssen zum Schadstoff-mobil gebracht werden!
Abgabemöglichkeit über das Schadstoffmobil
Sonderabfälle von Privaten und von Gewerbebetrieben, bei denen nicht mehr als 500 kg pro Jahr anfallen (bis zur Neuregelung der Sonderabfallkleinmengen-Verordnung), werden vom Schadstoffmobil des Landkreises Darmstadt-Dieburg angenommen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Je Annahmetag dürfen nicht mehr als 100 kg am Schadstoffmobil abgegeben werden.
- Die Behälter (Gebinde) dürfen nicht mehr als 20 kg fassen und müssen verschlossen sein.
- Die Sonderabfälle dürfen nur dem Personal am Schadstoff mobil direkt übergeben werden. Niemals einfach irgendwo abstellen!
- Die Stoffe dürfen nicht vermischt werden.
Wann und wo steht das Schadstoffmobil?
Fischbachtaler Bürger haben die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle an jedem 4. Samstag in geraden Monaten von 09.00 bis 12.00 Uhr in Reinheim-Spachbrücken, Parkplatz Mehrzweckhalle (hinter dem Sportplatz) abzugeben.
Vom Schadstoffmobil nicht angenommen werden folgende Stoffe:
Dispersionsfarben (auf Wasserbasis), denn die sind kein Sonderabfall. Im ausgetrockneten oder eingedickten Zustand können sie entweder in die Restmülltonne, zum Sperrmüll (mit offenem Deckel) oder im Rahmen des BASK (s. S. 40) abgegeben werden. Noch flüssige Wandfarbe kann mit Holzspänen oder Zeitungsschnipseln eingedickt werden.
Eingetrocknete Lackfarben, denn der Lösemittelanteil ist bereits verdunstet Diese ausgehärteten Lackfarben gehören in die Restmülltonne.
Pulver-Feuerlöscher werden vom Handel bzw. Hersteller zurückgenommen.
Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie
müssen, wenn mehr als 500 kg pro Jahr anfallen (die Mengenbegrenzung kann sich in nächster Zeit ändern), über die
Hessische Industriemüll GmbH (HIM)
Otto-Hahn-Straße 1
64584 Biebesheim
Tel. 06258-809-0, Fax 81960
E-mail: info@him.de
entsorgt werden.
Verwertbare und zu beseitigende Sonderabfälleunterliegen dem obligatorischen Nachweisverfahren (gilt nicht für Betriebe mit weniger als 2000 kg/a). Das heißt, auch im Falle einer Verwertung hat der Abfallerzeuger die Pflicht, den Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Verwertung dieser Sonderabfälle durch einen Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweis zu führen.
Auskunft dazu gibt gern der Gewerbeabfallberater des Landkreises, Herr Voigt (Tel. 06159-9160-21)
Ansprechpartner
Stephanie Müller
- Standesbeamtin
Einwohnermeldeamt, Passamt, Abfallrecht
Zimmer: 003
Telefon: 06166 9300-12
E-Mail schreiben




