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Sondernutzungserlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis ist notwendig, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze anders oder mehr als gemeinhin üblich gebraucht werden.
Um solche Nutzungen und die Gebühren dafür zu regeln, wurde von der Gemeindevertretung die Sondernutzungssatzung beschlossen.

Ansprechpartner

Stephan Kühn

  • Leitung Umwelt- und Ordnungsamt

Umwelt und Ordnung
Zimmer: 004

Telefon: 06166 9300-13
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.