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Wahlschein - Wahlunterlagen zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die nicht an der Urnenwahl am Wahltag teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen versandt, die bis zum Wahlabend im Rathaus vorliegen müssen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Unterlagen für Wahlen können frühestens am 41. Tag vor dem nächsten Wahltermin im Rathaus schriftlich, persönlich, per E-Mail oder im Internet beantragt werden.

Hier können Sie den Wahlschein via Internet beantragen:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432007

Ansprechpartner

Jörg Bernius

  • Leitung Hauptamt und Finanzverwaltung

Haupt- und Finanzverwaltung
Zimmer: 103

Telefon: 06166 9300-22
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