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Wasserhärte

Wasserhärte für das Trinkwasser in Fischbachtal

In § 9 Abs. 2 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 29. April 2007 werden folgende Härtebereiche genannt:

Härtebereich Calciumcarbonat
(mmol/l)
°dH
 weich:  weniger als 1,3  weniger als 8,4
 mittel:  1,5 bis 2,5  8,4 bis 14
 hart:  mehr als 2,5  mehr als 14

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Wasch- und Reinigungsmittel­gesetztes geben wir die Härtebereiche des von uns abgegebenen Trinkwassers wie folgt bekannt:

Ortsteil
Gesamt-härte
(in °dH)
Härte-bereich
Datum

Niedernhausen

12,9

2 (mittel)

30.07.2026

Lichtenberg

8,0

1 (weich)

30.07.2026

Billings und
Steinau

6,2

1 (weich)

30.07.2026

Nonrod

6,6 1 (weich)

30.07.2026

Meßbach

7,0

1 (weich)

30.07.2026

Entsprechend der Einstufungen der Härtebereiche in den einzelnen Ortsteilen sind die Dosierempfehlungen der Waschmittelhersteller zu handhaben.
Hier ist ein Verweis zu Wikipedia zum Thema Wasserhärte.

Alle aktuellen Werte der Trinkwasseruntersuchungen finden Sie unter dem Stichwort Trinkwasser.

Ansprechpartner

Stephan Kühn

  • Leitung Umwelt- und Ordnungsamt

Umwelt und Ordnung
Zimmer: 004

Telefon: 06166 9300-13
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Sprechzeiten

Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.