Fischbachtal: Müllentsorgung

Guter Kompost geht nur ohne Folie

"Kompostierbare" Folien nicht in die Biotonne!

Alle sogenannten »biologisch abbaubaren« Werkstoffe, wie Kunststoffbeutel, Kaffeekapseln, Bestecke, Becher, etc. , dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden. Warum?

„Bei der Bioabfuhr stellen wir immer wieder fest, dass kompostierbare Folienbeutel genutzt werden“, sagt Dr. Armin Kehrer, Geschäftsführer des ZAW. Diese sind nicht gut für einen wertvollen Kompost, der an den fünf Kompostierungsanlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg hergestellt wird.

Ein Grund dafür ist die Dauer der Kompostierung. In fünf bis sechs Wochen wird aus Biogut Frischkompost hergestellt. Die Folien werden in dieser Zeit nicht zersetzt. Da sind sich alle An-lagenleiter einig. Ralf Habich, Anlagen-leiter in Alsbach-Hähnlein, sagt: „Wir müssen zeitaufwändig sieben damit die letzten Fetzen Plastik aus dem Kompost entfernt werden. Jegliche Art von Folie gehört nicht in die Biotonne. Gartenbe-sitzer schätzen gute Erde und Kompost und die möchten wir auch in Zukunft für unsere Kunden an den Anlagen herstellen und verkaufen“.

Alle sogenannten »biologisch abbaubaren« Werkstoffe wie Kunststoffbeutel, Kaffeekapseln, Bestecke, Becher, etc. dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Warum? Weil biologisch abbaubare Kunststoffe weder für die Kompostierung noch für den Kompost einen Nutzen haben. Diese Stoffe werden auf der Kompostierungsanlage nicht vollständig abgebaut, auch wenn sie als biologisch abbaubar oder kompostierbar zertifiziert sind. Sie gehören in die Restmülltonne. Tatsächlich stören sie den Prozess und können nicht abgebaute Plastik-Schnipsel hinterlassen. Diese beeinträchtigen die Qualität des Komposts und gelangen auf diesem Weg in die Umwelt. Für die Verbraucherin und den Verbraucher sind die Produkte an einem aufgedruckten grünen Keimling zu erkennen.

Für viele umweltbewusste Kundinnen und Kunden spielt der Umwelt- und Klimaschutz beim Einkauf eine wichtige Rolle. Aus genau diesem Grund bieten inzwischen viele Supermärkte, Drogerien und auch Biomärkte solche sogenannten »biologisch abbaubare« Produkte an. Versprechungen wie »ökologisch«, »biologisch« oder »kompostierbar« sollen Verbraucher dazu bringen, sich mit gutem Gefühl zum Kauf dieser Produkte zu entscheiden. Dabei dürfen diese Produkte in vielen Gebietskörperschaften nicht in die Bioabfallsammlung! So werden Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Entsorgung durch die Werbung getäuscht.

Das Einfachste ist, das Biogut, wie Obstschalen, Gemüseschalen und Kaffeefilter lose in die Biotonne zu werfen. Biogut in Zeitungspapier oder Papiertüten zu füllen ist eine weitere Möglichkeit. Die Papiertüten sind an den Kompostierungsanlagen und in vielen Märkten erhältlich.
Fazit: Folienbeutel liegenlassen und bei den Papiertüten zugreifen.
Das bedeutet: Guter Kompost geht nur ohne Kunststoffe.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost ist zuständig dafür, die Qualität des Produktes Kompost zu sichern, das am Ende bei den Kompostierungsanlagen herauskommt – denn es dient häufig als Dünger und Bodenverbesserer auf Feld und Acker, aber auch in Gärten und Parks. Selbst, wenn das Kompostieren der Biokunststoffe funktionieren würde, so die Bundesgütegemeinschaft Kompost, ergebe es keinen wertvollen Humus. Keine Nährstoffe, keine Spu-renelemente gebe das Material frei, nur Energie, die ungenutzt bleibt.

Biotonnen werden schon immer auf Störstoffe kontrolliert und falsch befüllte grüne Tonnen werden nicht geleert. Diese können dann bei der Restmüllabfuhr geleert werden. Dazu muss eine Restmüllbanderole bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung gekauft werden. Zum Preis von 19,20 € für die 120 l und 38,40 € für die 240 l Tonne.

Danke, dass Sie mitmachen:
Guter Kompost geht nur ohne Kunststoffe.

Aufkleber "Keine kompostierbaren Folien in die Biotonne!"