Fischbachtal: Bauleitplanung

Frühzeitige Beteiligung, Änderung Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Scheidkopf“ - Ortsteil Billings

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fischbachtal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Scheidkopf“ in der Gemarkung Billings sowie die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorgenannten Bebauungsplans beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

Veröffentlich der Unterlagen hier im Internet:

Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Scheidkopf“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Planteil zur Änderung des Flächennutzungsplans, dem Rechtsplan und Vorhabenplan / Freiflächenplan sowie dem Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 12 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) sowie Hinweisen), den Vorhabenplänen sowie der zugehörigen gemeinsamen Begründung für den  vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan, können in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Fischbachtal eingesehen und bei Bedarf als pdf-Datei (rechts im Downloadbereich) heruntergeladen werden.


Einsehen der Unterlagen im Rathaus:

Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit als weiteres Informationsangebot durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in Papierform ermöglicht. Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans werden während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums im Rathaus der Gemeinde Fischbachtal in Niedernhausen, Abteilung Bauen und Liegenschaften, Raum 107 im 1. Obergeschoss, Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachtal, während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Sprechzeiten der Bauverwaltung sind:

Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Dort werden die v. g. Vorentwurfsunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit:

  • sich während des v. g. Veröffentlichungszeitraums durch Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Vorentwurf der Bauleitplanungen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die möglichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten;
  • sich während der Dauer des v. g. Veröffentlichungszeitraums zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben; Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch abgegeben werden an das Bauamt der Gemeinde Fischbachtal (an die E-Mail-Adresse: bauamt@fischbachtal.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fischbachtal, Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachtal oder im Rahmen der Einsichtnahme im Rathaus zur Niederschrift abgegeben werden.