Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Fischbachtal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.fischbachtal.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde Fischbachtal arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. fischbachtal.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter gemeinde@fischbachtal.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. - Es gibt noch kein Angebot der Inhalte in Leichter Sprache.
Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen. Wir sind bemüht, eine Inhaltsangabe in Leichter Sprache zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt sowie zuletzt am 16.02.2026 überprüft und aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.fischbachtal.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeinde Fischbachtal
Herrn Stephan Kühn
Darmstädter Str. 8
64405 Fischbachtal
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 06166 9300-0 erreichen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Diese finden Sie hier:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
- Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
- Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
- Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
- Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901




