Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Rücklauf der nicht dem Finanzamt überlassenen Lohnsteuerkarten

Wenn sich am Ende eines Jahres eine Lohnsteuerkarte in Ihrem Besitz befindet, die im abgelaufenen Jahr ohne Einträge geblieben ist, oder aufgrund eines niedrigen Bruttolohnes keine Lohnsteuer zu zahlen war, so geben Sie diese bitte bei der Gemeindeverwaltung ab.

Die Lohnsteuerkarten sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert deshalb die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich auf die Höhe der zu erhebenden Gemeindesteuern zum Nachteil aller Einwohner aus.

Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003