Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Vergabe: Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK)

Die Gemeindevertretung hat den Gemeindevorstand beauftragt ein Büro mit der Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) für die Gemeinde Fischbachtal zu beauftragen.

Daraufhin wurde am 27.07.2023 die entsprechende Verhandlungsvergabe durchgeführt. Auf Basis dieser Vergabe hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Fischbachtal am 31.07.2023 die Entscheidung zur Beauftragung getroffen.

Folgende Daten sind gemäß § 30 I UVgO auf der Internetseite der Gemeinde Fischbachtal daher zu veröffentlichen:

 

  1. Auftraggeber und Beschaffungsstelle war der Gemeindevorstand der Gemeinde Fischbachtal, Darmstädter Straße 8, 64405 Fischbachtal
  1. Beauftrages Unternehmer ist die PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Raabe, Schulz, Heidkamp – Partnerschaft, 64293 Darmstadt.
  1. Verfahrensart war die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
  1. Die Hauptleistungspflicht des o.a. Unternehmens besteht in der Erstellung eines kommunales Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet. Das Konzept umfasst schriftliche und zeichnerische Darstellungen.

    Folgende Leistungen werden entsprechend erbracht:
  • Vorstellung der Kommune
  • Bestandsaufnahme
    • Demographische Struktur und Entwicklung,
    • Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe,
    • Innenentwicklung,
    • Örtliche Infrastruktur,
    • Kommunales und bürgerliches Engagement,
    • Freizeit / Erholung und Tourismus,
    • Mobilität und Erschließung
  • Bestandsanalyse / Stärken und Schwächen der Bestandsaufnahme
  • Strategien, Ziele und Handlungsfelder im Rahmen der Dorfentwicklung
  • Mitarbeit bei Erstellung eines Zeit-, Finanz- und Kostenplans
  • Erstellung eines kartographischen Entwurfs für die Abgrenzung der Fördergebiete
  • Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger
  • Zusammenführen und Abstimmung der Ergebnisse sowie Dokumentation
  • Abstimmungs- / Controlling-Termine sowie Sitzungen der Steuerungsgruppe

Das kommunale Entwicklungskonzept ist in einer schriftlichen Dokumentation zusammenzufassen.

Leistungen, die über die vorgenannten Leistungen hinausgehen, sind als gesonderte umfassende Planungsleistung zu beantragen.

Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes erfolgt in fachlicher Abstimmung mit der für Dorfentwicklung zuständigen Stelle des Landkreises und der Kommune. 

  1. Der Zeitraum der Leistungserbringung umfasst August 2023 bis zu Januar 2024


Veröffentlicht am Donnerstag, 17. August 2023