Vogelgrippe - Neue Allgemeinverfügung soll Geflügelhaltung schützen
Zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, "Vogelgrippe" oder "Geflügelpest") gelten die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Anordnungspunkte für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Der Landkreis hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet vorsieht.
Wer einen toten Vogel findet, sollte diesen unter keinen Umständen berühren. Zum einen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, weil das Virus in seltenen Fällen auch Menschen schaden kann. Zum anderen, um die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Zugvögel sollen an das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@ladadi.de gemeldet werden. Falls möglich bitte die Vogelart nennen und den genauen Fundort, vorzugsweise unter Angaben der Geo-Koordinaten sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Ein kleiner Vogel in der Größe bis zu einer Taube, der etwa auf dem eigenen Grundstück gefunden wird, darf im Restmüll – nicht im Biomüll – entsorgt werden. In dem Fall sollten Handschuhe getragen werden und das Tier in eine auslaufsichere Tüte gepackt werden. Um die Entsorgung größerer Vögel oder einer großen Anzahl von toten Singvögeln oder Tauben kümmert sich das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg können die jeweils aktuelle Verfügung abgerufen werden:
www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/allgemeinverfuegungen.html.
Veröffentlicht am Dienstag, 4. November 2025




