Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2025
Bericht des Gemeindevorstandes und Niederschrift der Sitzung
Sehr geehrter Herr Gemeindevertretervorsteher, meine Damen und Herren,
zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung möchte ich aus der Arbeit des Gemeindevorstandes folgendes berichten:
Am ersten Advent fand wieder unser traditioneller Adventsmarkt vor der herrlichen Kulisse von Schloss Lichtenberg statt. Der GVO bedankt sich bei allen Engagierten.
Für die Errichtung von Sozialräumen für die Feuerwehr Niedernhausen wurden entsprechende Bauleistungen vergeben z. B. Verspachteln der Wände (Einschusslöcher), Einziehen neuer Trockenbauwände, Einbau von Türen, Durchbruch der Wände und Einbau von Fensterelementen etc.
Für die Einrichtung der Kleiderkammer soll der ehemalige Umkleideraum umgenutzt wer-den. Hierfür soll eine neue Wand eingezogen, eine bestehende Türöffnung geschlossen und neue Türöffnungen geschaffen werden. Teil der Umstrukturierung sind auch die bestehende Dusche und Herrensanitäranlage, sodass hier eine Unisex-Dusche entsteht.
Im Rahmen des Generationswechsels bei den Gemeindearbeitern steht im Frühjahr 2026 die nächste "Auswechselung" an. Deshalb läuft aktuell ein Bewerberverfahren.
Für den Bauhof war die Ersatzbeschaffung eines Schutzgas-Schweißgerätes notwendig, da das alte, über 30 Jahre alte Gerät Fehlerströme aufwies.
Der Bau des Hochbehälters Billings geht voran. Ende November wurden die drei Rohrkammern geliefert und direkt verbaut. Ein Teil der weiteren Arbeiten können allerdings erst nach der Frostperiode umgesetzt werden.
Am 18.11.2025 fand beim Campingplatz die Übergabe des Zuwendungsbescheides „SwimPlus“ durch Herrn Staatsminister Pentz statt.
Auf dem Campingplatz müssen mehrere Bäume gefällt werden. An dieser Stelle soll nach der Fällung die Pflanzung von "Ersatz-Bäumen" durchgeführt werden.
Durch die Bauaktivitäten der Biber bestand eine konkrete Gefahr einer Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Niedernhausen. Diese wurde aber durch einen erlaubten Rückbau des Biberdammes abgewehrt.
Der Jahresabschluss 2024 gemäß § 112 Abs. 5 HGO konnte in der vorliegenden Form aufgestellt und dem Revisionsamt gemäß §128 HGO zur Prüfung vorgelegt werden.
Die Gemeinde Fischbachtal erhält voraussichtlich aus dem LuKIFG 117.845 Euro/jährlich für jeweils zwölf Jahre.
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat uns darüber informiert, dass im Nachtragshaushalt des Landes den Kommunen 300 Mio. Euro in einem „Sofortprogramm für hessische Kommunen“ zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um eine einmalige Maßnahme des Landes, die den Kommunen antragslos und ohne Zweckbindung gewährt wird. Ziel ist es, die Kommu-nen schnell und unbürokratisch zu unterstützen, sowie ihre Liquidität zu stärken. Laut Bescheid erhält die Gemeinde Fischbachtal eine Zuweisung in Höhe von 68.052 €. Die Soforthilfe kann frei verwendet werden, muss nicht beantragt und die Verwendung nicht nachgewiesen werden.
Soweit mein Bericht zur heutigen Sitzung. Für Fragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.
P. Thoma, Bürgermeister




