Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Abwassergebühren

Zum 01.01.2013 hat die Gemeinde Fischbachtal die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Die Abwassergebühr gliedert sich nun in die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr und in die flächenabhängige Niederschlagswassergebühr:

Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023

Schmutzwassergebühr ab 01.01.2024

2,11 € / m³

2,37 €/m³

Grundgebühr Schmutzwasser   

2,99 € / Monat

 

Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023

Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2024

0,50 € / m² versiegelter Fläche

0,58 € / m² versiegelter Fläche

Grundgebühr Niederschlagswasser

0,05 € / m² Grundstücksfläche

Höchstgrenze bei der Grundgebühr Niederschlagswasser sind 1.500 m² (dies entspricht 75 € pro Jahr), es sei denn, die versiegelte Fläche ist ebenfalls größer als 1.500 m², dann wird die Grundstücksfläche mit der tatsächlichen Größe angerechnet.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen, die die Größe der versiegelten Fläche (Entsiegelung oder Neuversiegelung) betreffen, sofort der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Alle Informatione zur Abwassergebühr finden Sie in der Entwässerungssatzung (Ortsrecht)

Wenn die Abwassergebühren bequem eingezogen werden sollen, können Sie uns ein Sepamandat (Lastschrift) erteilen.


Ansprechpartner

Viktoria Wendel Steueramt, Grundbesitzabgaben, Wasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer, Gewerbesteuer

Zimmer: 106

+49 6166 9300-25

E-Mail schreiben

Formulare / weiterführende Information