Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Asbest

Abgabemöglichkeit für Privatpersonen:

im Wertstoffhof Büttelborn,
Preise

Betriebe müssen asbesthaltige Abfälle bei der HIM anmelden.

 

Allgemeines zum Thema Asbest

Die Gefahrstoffverordnung stuft Asbest in die Gruppe I (sehr stark gefährdend) der krebserzeugenden Stoffe ein. Ein Gesundheitsrisiko besteht, wenn Asbest als Feinstaub eingeatmet wird. Asbest brennt nicht; isoliert gegen Wärme, Kälte und Schall; ist säurefest; zugfest und elastisch. Asbesthaltige Produkte sind grundsätzlich in zwei Gruppen zu unterteilen:

  • stark gebundener Asbest, z. B. Asbestzement
    kommt in folgenden Produkten vor: Dachplatten und Balkonkästen aus Asbestzement (z. B. Eternit vor 1988) PVC-Fußboden-Fliesen, Rohren etc.. Von stark gebundenem Asbest geht normalerweise keine Gefahr aus. Allerdings kann auch Asbestzement zum Gesundheitsrisiko werden, wenn durch Witterungseinflüsse oder vor allem durch Bearbeiten des Materials (Sägen, Bohren, Schleifen, Abspritzen) Asbestfasern freigesetzt werden.
  • schwach gebundener Asbest, z. B. Spritzasbest
    wurde für folgende Produkte verwendet: Promabestplatten, Auskleidung von Nachtspeichergeräten und Lüftungskanälen, Ummantelung von Stahlträgern, Abdichtungen von Kabeldurchführungen, Beschichtung von Decken und Wänden. Schwachgebundene Asbestprodukte können leicht Fasern freisetzen und sind damit gefährlicher als stark gebundener Asbest.

Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist in der TRGS 519 geregelt (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: www.baua.de).


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