Abgabemöglichkeit für Privatpersonen:
im Wertstoffhof Büttelborn,
Preise
Betriebe müssen asbesthaltige Abfälle bei der HIM anmelden.
Die Gefahrstoffverordnung stuft Asbest in die Gruppe I (sehr stark gefährdend) der krebserzeugenden Stoffe ein. Ein Gesundheitsrisiko besteht, wenn Asbest als Feinstaub eingeatmet wird. Asbest brennt nicht; isoliert gegen Wärme, Kälte und Schall; ist säurefest; zugfest und elastisch. Asbesthaltige Produkte sind grundsätzlich in zwei Gruppen zu unterteilen:
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist in der TRGS 519 geregelt (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: www.baua.de).
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