Auf Baustellen ist die Verwendung von Wasser in der Regel unerlässlich. Problematisch ist jedoch, dass - gerade bei Neubauten - noch kein Anschluss an die Wasserversorgung besteht. Außerdem findet das hier verwendete Wasser meist nicht seinen Weg in die Kanalisation, sondern wird Bestandteil des Bauwerks, sodass hier auch keine Abwassergebühren anfallen.
1. Ohne Anschluss an das Wasserversorgungsnetz:
Um Ihnen Bauwasser zur Verfügung zu stellen, ist bauseits ein Behälter/Tank aufzustellen (alternativ Tankfahrzeug). Die Befüllung findet ausschließlich über einen Mitarbeiter der Wasserversorgung statt.
Aufgrund von (Hygiene-)Sicherheitsbedenken werden keine Standrohre herausgegeben!
Der entstandene Aufwand durch den Wasserverbrauch und die Arbeitszeit (zur Befüllung) des Gemeindearbeiters übernimmt der Antragsteller. Der Zeitaufwand wird je angefangener Viertelstunde berechnet. Die Kosten können jeweils einzeln, oder gebündelt nach Abschluss/Fertigstellung der Baumaßnahme/Herstellung des Wasserhausanschlusses angefordert werden.
2. Mit anschluss an das Wasserversorgungsnetz
Sollten Sie die Möglichkeit haben, das Wasser aus einer bestehenden Trinkwasserleitung zu beziehen, so kann ein "Bauwasserzähler" eingebaut werden.
Der Einbau eines Bauwasserzählers kann verweigert werden, wenn das Personal der Wasserversorgung keine geeigneten Stellen zur Montage eines Zählers vorfinden kann. Der Zähler ist ggf. gebraucht, aber in jedem Fall geeicht. Material und Zeitaufwand für die Montage und Demontage des Zählers wird gesondert abgerechnet. Nach Einbau des Zählers wird der Zählerstand dokumentiert. Der Verbrauch wird nach Abschluss der Baumaßnahme abgerechnet. Zwischenablesungen/-abrechnungen sind möglich. Der Zähler kann mit Zustimmung Ihres Nachbarn auch an dessen Leitungen montiert werden. Hierfür ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zwingend erforderlich.
Entfällt der Bedarf für den Bauwasserzähler, ist dies unverzüglich mitzuteilen!
Zur Beantragung von Bauwasser nutzen Sie untenstehnden Formulare im Bereich "Dokumente" (ganz unten). Für die mehrfache Befüllung eines Behälters ist ein Antrag - für den gesamten Bauzeitraum - ausreichend.
Zimmer: 107
Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Beckhausen zu diesen Zeiten nicht immer im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Gesprächstermin.
Viele Grundstücksinformationen (Bebauungspläne, Schutzgebiete etc.) finden Sie im BürgerGIS des Landkreises.
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