Regelmäßige Planungsgrundlage für Bauvorhaben im Innen- und Außenbereich sind – im Fischbachtal – die Nachfolgenden unterlagen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) werden alle Grundstücke im Fischbachtal mit ihren verschiedenen Nutzungsarten dargestellt. Er stellt die erste Grundlage dar, um ein Bauvorhaben planungsrechtlich zu beurteilen. Der FNP ist nicht "parzellenscharf"; heißt, nicht jedes Grundstück ist exakt und parzellengenau mit den entsprechenden Grenzverläufen im FNP dargestellt.
Alle Dokumente zum Flächennutzungsplan erhalten Sie hier: www.fischbachtal.de
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Flächennutzungsplans erstellt. B-Pläne regeln sehr detailliert für einen abgegrenzten Bereich, wo und wie Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Sollte es für das Grundstück einen Bebauungsplan geben, so ist dieser für die Planung Ihres Bauvorhabens zwingend zu beachten. Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans richten sich nach § 30 BauGB.
Vor dem Beschluss eines Bebauungsplanes wird dieser für einen Monat offengelegt, so dass jede/r seine Bedenken und Anregungen innerhalb der gesetzten Frist der Gemeinde mitteilen kann. Diese werden geprüft und das Ergebnis wird dem Absender mitgeteilt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB regeln, welche Flächen im Innenbereich nach § 34 Absatz 1 BauGB liegen. Sie geben demnach verbindlich Auskunft, ob eine Fläche bebaubar ist. Im Gegensatz zum Bebauungsplan macht die 34-Satzung keine Angaben über die Art der Bebauung. Das Bauvorhaben richtet sich hier weiterhin nach § 34 BauGB.
In unserem Bürger-GIS sehen Sie gelb umrandet die Bebauungspläne, diese sind unter diesem Link standardmäßig aktiviert. Klicken Sie auf einen der gelben Bereiche, so öffnet sich ein weiteres Fenster. Ggf. müssen Sie auswählen, welche Version des B-Plans Sie abrufen möchten. (Bspw. 1. Änderung, 2. Änderung etc.)
Gibt es nur eine Version, oder wählen Sie den gewünschten B-Plan aus, öffnet sich ein weiteres Fenster. Hier können Sie im Bereich "Dokumente" drei verschiedene blau markierte Begriffe auswählen:
Klicken sie auf einen der Begriffe, wird automatisch der Download gestartet.
In der Legende (links von der Karte, unter dem Stern) können Sie anstelle der Bebauungspläne auch den Flächennutzungsplan, oder Satzungen nach § 34 BauGB aufrufen. Die Flächennutzungspläne lassen sich analog zum B-Plan herunterladen. Bei der § 34-Satzung wird der als im Zusammenhang bebaute Ortsteil festgesetzte Teil mit einer orangen Linie dargestellt.
Sollten Sie Fragen zum Umgang mit dem BürgerGIS haben, so kontaktieren Sie uns gerne!
Hier geht es zu unserem Kommunalen Immobilienportal:
Zimmer: 107
Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Beckhausen zu diesen Zeiten nicht immer im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Gesprächstermin.
Viele Grundstücksinformationen (Bebauungspläne, Schutzgebiete etc.) finden Sie im BürgerGIS des Landkreises.
Hier geht es zu unserem Kommunalen Immobilienportal: