Alle Regelungen zu Beisetzungen und den Gebühren sind in den Satzungen zum Friedhof und zum Bestattungswald (dort ganz unten) festgelegt.
Hier finden Sie Informationen zum Bestattungswald 12 Apostel.
Kann es den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden, die erforderlichen Kosten der Bestattung zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger einspringen.Hier finden Sie Informationen dazu:
www.ladadi.de/umwelt-soziales/soziale-hilfen/bestattungskosten/