Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Familienbuch

Bei einer Eheschließung wird ein Familienbuch angelegt. Die Brautpaare erhalten für ihr Familienstammbuch neben einer Heiratsurkunde eine Abschrift aus dem Familienbuch. Das Original wird jeweils bei dem Standesamt des Wohnortes geführt. Es enthält sämtliche Angaben der Eheleute, der Eltern, den Tag und Ort der Eheschließung. Die in der Ehe geborenen Kinder werden ebenfalls in das Familienbuch eintragen. Jede Änderung wie Kirchenein- oder -austritte, Scheidung, Tod eines Ehepartner oder Kindes, Adoption oder Eheschließung eines Kindes.
Familienbücher wurden von den Standesämtern erst bei Eheschließungen ab dem 01.01.1958 angelegt. Bei Eheschließung in den neuen Bundesländern wurden Familienbücher erst nach dem Zusammenschluss ausgestellt.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und ein Ehegatte oder der Antragsteller ist Deutscher, so kann auf Antrag ein Familienbuch beim Standesamt des Wohnortes angelegt werden. Gleiches gilt, wenn ein Ehegatte oder der Antragsteller Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder Ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist. Die mitzubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte bei unserem Standesamt.

Zuständig für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Familienbuch ist das Standesamt des Wohnortes oder bei geschiedenen, der letzte gemeinsame Wohnort.
Die Gebühr beträgt 11,00 €


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