Sie können sich für Ihr Grundstück in Fischbachtal einen zusätzlichen privaten Gartenwasserzähler einbauen lassen. Vom Gartenwasserzähler werden die Trinkwassermengen, die für die Bewässerung des Grundstücks, oder zum Tränken von Vieh etc. verbraucht werden, erfasst. Der Gartenwasserzähler dient ausschließlich der Entnahme von Wasser, welches nicht (auch nicht später) in die Kanalisation eingeleitet wird.
Der Vorteil eines Gartenwasserzählers liegt darin, dass keine Schmutzwassergebühr für das verwendete Wasser anfällt, da das Wasser versickert, verdunstet oder zum Tränken von Vieh verwendet wird.
Sie zahlen also für die dort entnommenen Wassermengen lediglich die Frischwassergebühr. Diese beträgt pro m³ 2,31 € inkl. 7 % Umsatzsteuer. (Stand 01.01.2025)
Sparen können Sie also die Abwassergebühr. Diese beträgt pro m³ 2,99 € (Stand 01.01.2025)
Dieses Sparpotenzial muss den notwendigen Kosten gegenübergestellt werden, die die Installation eines Gartenwasserzählers verursacht. Für den Einbau eines Gartenwasserzählers fallen Kosten für die Genehmigung sowie Betrieb (pauschal 61,35 €) und den Einbau (Material und Arbeitszeit) an. Diese Kosten fallen alle 6 Jahre erneut an, da hier die Eichfrist des Zählers abläuft und ein neuer Zähler installiert werden muss.
Nachfolgend haben wir eine (unverbindliche) Beispielrechnung erstellt, damit Sie recht einfach abschätzen können, ob sich ein Gartenwasserzähler für Ihr Objekt rechnet.
Geschätze Kosten:
Summe: 120,92 € (Für 6 Jahre).
Bei einer Ersparnis von zzt. 2,99 € pro m³ müssen in 6 Jahren rund 40 m³ Wasser aus dem Gartenwasserzähler entnommen werden, dass sich der Einbau wirtschaftlich lohnt. Das ergibt einen Verbrauch von rund 6,7 m³ pro Jahr. Kommen Umbauarbeiten bei Ihnen am Objekt hinzu, erhöht sich der notwendige Verbrauch entsprechend.
Sollte Ihr Verbrauch im Jahresdurchschnitt niedriger liegen, raten wir vom Einbau eines Gartenwasserzählers ab.
*Die Kosten der Arbeitszeit werden jährlich aktualisiert und passen sich Tarifsteigerungen entsprechend an.
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Mitarbeitern der Wasserversorgung auf. Diese werden Sie über die Möglichkeit der Installation informieren. Ist eine Installation an Ihrem Objekt möglich und die notwendigen Leitungen entsprechend vorhanden, so können Sie mit dem im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Formular einen Gartenwasserzähler, gemäß § 29 Absatz 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fischbachtal, beantragen.
Der Gartenwasserzähler wird durch unsere Mitarbeiter der Wasserversorgung beschafft und bei Ihnen eingebaut und verplombt. Anschließend wird der Zähler mit Nr. an das Steueramt der Gemeinde gemeldet und bei künftigen Abrechnungen berücksichtigt.
Bei weiteren Fragen steht das Steueramt zur Verfügung.
Zimmer: 106
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