Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen (Hessisches Gaststättengesetz § 6). Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Bitte geben Sie die unterschriebene Anzeige rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher!) ans Rathaus weiter.
Gebühr: 25,00 Euro