Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Gaststättenbetrieb, vorübergehend

Nicht-gewinnorientierte Organisationen (z.B. Vereine, Parteien, Ortsbeiräte, Kirchenvorstände) oder Initiativen müssen seit Dezember 2025 ihren vorübergehenden Gaststättenbetrieb nicht mehr anzeigen.

Nur für alle Anderen gilt:

Wann muss angezeigt werden?
Verkauf von Speisen und / oder Getränken.

Wer (z.B. Landwirte oder Gewerbetreibende) aus besonderem Anlass (z. B. Hoffest, Musikveranstaltung, Verkaufsveranstaltung) vorübergehend einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt, Catering usw.) ausüben möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde (hier) schriftlich anzuzeigen (Hessisches Gaststättengesetz § 6). Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Bitte geben Sie die unterschriebene Anzeige rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher!) ans Rathaus weiter.

Gebühr: 25,00 Euro


Ansprechpartner

Elias Luh

Zimmer: 101

+49 6166 9300-20

E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Luh zu diesen Zeiten nicht immer im Rathaus anzutreffen ist.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf vorher telefonisch einen Gesprächstermin.

Viele Grundstücksinformationen (Bebauungspläne, Schutzgebiete etc.) finden Sie im BürgerGIS des Landkreises.

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Formulare / weiterführende Information