Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Gaststättenbetrieb, vorübergehend

Wann muss angezeigt werden?
Verkauf von Speisen und / oder Getränken.

Wer (z.B. Vereine, kirchliche Institutionen, Privatpersonen und Gewerbetreibende) aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung, Sportveranstaltung) vorübergehend einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt, Catering usw.) ausüben möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen (Hessisches Gaststättengesetz § 6). Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Bitte geben Sie die unterschriebene Anzeige rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher!) ans Rathaus weiter.

Gebühr: 25,00 Euro


Ansprechpartner

Elias Luh Mitarbeit Bauamt

Zimmer: 101

+49 6166 9300-20

E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr

Formulare / weiterführende Information