Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Gewerberegister, Auskunft

Auskunft aus dem Örtlichen Gewerberegister

Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
 

Gebühren

Die gebühren Richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Anlage Verwaltungskostenverzeichnis und dort die Nummern 211 bis 2114:

211 Auskunft aus dem Gewerberegister
2111 soweit die Anfrage aus dem Gewerberegister (Listen, Kartei) oder aus Nachschlagewerken beantwortet werden kann:
  je Person 11 bis 22 €   (in Fischbachtal: 20 €)

2112 soweit für die Beantwortung der Anfrage Nachfragen oder Ermittlungen notwendig sind:
   je Person 33 €

2113 soweit eine Nachprüfung durch den Außendienst notwendig ist:
   nach Zeitaufwand 

2114 über einen bestimmbaren Personenkreis (Gruppenauskunft), soweit die Anfrage aus dem Gewerberegister (Listen, Kartei) oder aus Nachschlagewerken beantwortet werden kann:
   je Person 8 bis 16 €, mindestens 84 €

 

Mehr Inofrmation im Verwaltungsportal Hessen:

www.hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=9848759&tsa_sprache=de_DE

 


Ansprechpartner

Stephan Kühn Leitung Umwelt- und Ordnungsamt

Zimmer: 004

+49 6166 9300-13

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Sprechzeiten:

Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.