Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Infostand (Sondernutzung)

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit politischem, weltanschaulichem oder religiösem Inhalt  – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie zum Beispiel Werbung oder gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.

Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Bei eingetragenen Vereinen:

  • Vereinssatzung
  • Vereinsregistereintrag
  • Vollmacht des Vereinsvorsitzenden

Regeln für Infostände:

  • Der Standort muss so gewählt sein, dass für Fußgänger ein Durchgang von mindestens 1,60 Meter Breite frei bleibt.
  • Geben Sie im Antrag den Standort genau (mit Straßennamen und Hausnummer) an.
  • Größe der durch den Stand und das Zubehör in Anspruch genommenen Fläche: maximal 9 m²

Antragsfrist:

zwei Wochen, bei Erstantragstellung vier Wochen vorher

Gebührenrahmen:

Sondernutzungsgebühr:  10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag.

Rechtliche Grundlagen:

Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Fischbachtal


Ansprechpartner

Stephan Kühn Leitung Umwelt- und Ordnungsamt

Zimmer: 004

+49 6166 9300-13

E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.

Formulare / weiterführende Information