Der Handwerker-Parkausweis berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.
Hier finden Sie alle Informatione dazu: www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis/
Das Antragsformular mit allen relevanten Informationen finden Sie weiter unten.
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellers / der gleichen Antragstellerin, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € (1/12 von 156,00 €, plus 5,00 € Auslagen) zu entrichten.
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.