Plakate dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur mit Erlaubnis der Gemeinde aufgestellt oder -gehängt werden. Nur für örtliche Vereine und für Pateien zur Wahlwerbung ist dies gebührenfrei.
Genaueres ist in der Sondernutzungssatzung nachzulesen.
Anträge können formlos gestellt werden.
Der Antrag soll
benennen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite benutzen, erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.