Plakate dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur mit Erlaubnis der Gemeinde aufgestellt oder -gehängt werden. Nur für örtliche Vereine und für Pateien zur Wahlwerbung ist dies gebührenfrei.
Genaueres ist in der Sondernutzungssatzung nachzulesen.
Anträge können formlos gestellt werden.
Der Antrag soll
benennen.