Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind ist der festgelegte Betrag (2023 waren das 17,50 €) zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Für bestimmte Personengruppen besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Der Antrag dazu muss beim Beitragsservice gestellt werden.
Alle Informationen mit An- und Abmeldung:
www.rundfunkbeitrag.de