Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) muss über die Gemeinde beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich (ganz vorne im Flur oder mit Unterstützung von Frau Müller).
Die Anträge werden an das zuständige Sozialamt beim Landkreis weitergeleitet.
Vorzulegen sind dort u.a. Bescheinigungen über Einkommensverhältnisse, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Personalausweis.