Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Tageseltern werden

In Ihrer Tätigkeit Kindertagespflegepersonen begleiten Sie Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder und begleiten sie dabei auf ihrem Weg, die Welt zu entdecken. Mit den Eltern gehen Sie eine Erziehungspartnerschaft ein und unterstützen bei pädagogischen Themen.

Als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis nach dem §43 SGB VIII, die vom Jugendamt durchgeführt und ausgestellt wird. Diese ist an Kriterien der Eignung von Person und Räumen gebunden, gilt für fünf Jahre und stellt die Grundlage für Ihr Einkommen dar.

Alle Informationen und Hinweise zu Lehrgangsterminen finden Sie auf der Seite des Landkreises unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/familie-kinder-und-jugend/fachkraefteberatung/tagespflege-fuer-kinder-und-jugendliche/tagesmutter-vater-werden.html