Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen rund um die Trinkwasserversorgung. Beginnend bei der Hausanschlussleitung bis zu der Hausinstallationen und den Armaturen.
Grundlage für die Herstellung, die Erneuerung, die Veränderung, den Betrieb und die Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen und Anschlussleitungen ist die Wasserversorgungssatzung (WVS) in Ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie die jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik. Installationsarbeiten dürfen deshalb nur von zugelassenen Unternehmen in Absprache mit unseren Mitarbeitern in der Wasserversorgung ausgeführt werden. (§ 5 Absatz 1 WVS).
Die WVS können Sie im Menü unter Rathaus >> Service >> Ortsrecht unter dem Reiter "Steuern, Abgaben und Finanzen" einsehen. Sie können auch diesem Link folgen: Ortsrecht
Bei der Wasserhausanschlussleitung handelt es sich um die Leitungen von der Versorgungsleitung - beginnend an der Abzweigstelle - bis zur Hauptabsperrvorrichtung (KFR-Ventil) hinter der Messeinrichtung/Zähler (in Fließrichtung gesehen) einschließlich der Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen etc. sowie der in die Anschlussleitung integrierten Absperrschieber. (Definition aus § 2 WVS)
Den konkreten Verlauf der Hausanschlussleitung legt die Gemeinde fest. Grundsätzlich wird die Anschlussleitung geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzestem Wege zum Gebäude eingeführt. Soweit möglich, werden dabei individuelle Wünsche des Bauherren berücksichtigt. Auf dem Bauplan sollte möglichst ein Raum für alle Versorgungsanschlüsse (Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation) eingeplant werden. Dieser Hausanschlussraum muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Alle Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss werden nur von uns oder von einer Fachfirma, in Absprache mit dem Wassermeister der Gemeinde getätigt. Ähnliches gilt für Arbeiten an Ihrer Anlage nach dem Wasserzähler: Nur Unternehmen, die eine Zulassung als Fachfirma haben, dürfen an Ihrer Hausinstallation arbeiten. Dies geschieht zum Schutz der Trinkwasserqualität.
Die Herstellung, die Erneuerung, die Veränderung oder die Beseitigung der Anschlussleitung ist bei der Gemeinde Fischbachtal zu beantragen! Den entsprechenden Antrag finden Sie ganz unten im Bereich "Dokumente".
Die Kosten für diese Umbauarbeiten verbleiben vollständig beim Grundstückseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn die Hausanschlussleitung aufgrund Ihres Zustands einen Rohrbruch erleidet. Siehe: Rohrbrüche
Für Arbeiten an der Anschlussleitung können dritte (Firmen), welche vom Grundstückseigentümer oder der Gemeinde selbst beauftragt wurden, hinzugezogen werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Bestandteile der Hausanschlussleitung in der Verantwortung der Gemeinde unterliegen. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von Mitarbeitern der Wasserversorgung durchgeführt werden, oder in Absprache mit Mitarbeitern der gemeindlichen Wasserversorgung durch eine geeignete Fachfirma umgesetzt werden.
Das Absperrventil sitzt vor dem Wasserzähler und sorgt dafür, dass sich das Wasser in Ihrem Gebäude - bspw. für den Umbau von Wasserarmaturen oder für den Zählerwechsel - abstellen lässt.
Der Wasserzähler ist das Instrument, mit dem die Gemeinde den Wasser- und Abwasserverbrauch für Ihr Objekt feststellt. Ein Zähler ist in der Regel 6 Jahre geeicht und wird aus diesem Grund im gleichen Turnus regelmäßig gewechselt. So wird gewährleistet, dass die Verbrauchsabrechnung stets auf richtigen Grundlagen beruht. Der Zählerwechsel ist bereits in den Gebühren eingepreist, sodass keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen. Wenn das Eichdatum Ihres Zählers abläuft, werden Sie bezüglich eines Zählerwechsels kontaktiert. Die Montagezeit beansprucht etwa. 15 Minuten – vorausgesetzt die Absperrarmaturen vor und hinter der Wasseruhr sind funktionstüchtig. Für den Austausch ist wichtig, dass der Zähler frei zugänglich ist, damit unsere Monteure ausreichend Platz haben, um den Wechsel durchführen zu können.
Siehe auch: Gartenwasserzähler
Rückflussverhinderer sind Pflicht für alle Hausinstallationen und werden direkt hinter dem Wasserzähler als sogenanntes KFR-Ventil eingebaut. Hinter dem komplizierten Namen KFR (Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer) verbirgt sich eine relativ einfache Armatur.
Das Ventil erlaubt den Wasserzufluss nur in eine Richtung: vorwärts. Fließt Wasser aus der Kundenanlage zurück, schließt sich das Ventil selbständig und öffnet sich bei richtiger Durchflussrichtung ebenfalls wieder. So wird verhindert, dass bei möglichen Druckschwankungen Wasser aus der Kundenanlage in das öffentliche Netz zurückfließen kann. Es dient damit direkt dem Schutz der Trinkwasserqualität, da es verhindern kann, dass schädliche Einflüsse aus den Kundenanlagen in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen.
Der Rückflussverhinderer ist Teil der Wasserzähleranlage und ebenfalls in der Verantwortung der Gemeinde. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von Mitarbeitern der Wasserversorgung oder von einer Fachfirma in Absprache mit der Wasserversorgung durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Umbauung oder eine Holzverkleidung der Wasserzähleranlage nicht zulässig ist. Ihr Wasserzähler mit der Hauptabsperrarmatur und dem Rückflussverhinderer hat aus Sicherheitsgründen jederzeit frei zugänglich zu sein und sollte auch nicht mit Möbeln oder Lagergut zugestellt werden. Dies ist auch für einen schnellen und reibungslosen Zählerwechsel von bedeutung. Mehrkosten die aufgrund von Missachtung entstehen, verbleiben beim Kunden.
Ohne Ihre Hilfe als Eigentümer geht es nicht:
Nichts ist schlimmer, als dass sich ein Ventil im Notfall nicht schließen lässt, weil es sich „festgefressen“ hat. Wir bitten alle Hausbesitzer deshalb, die Absperrventile vor bzw. nach dem Wasserzähler zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit mindestens einmal jährlich zu betätigen. Am besten, Sie wählen einen festen Termin, zu dem Sie jedes Jahr die Ventile betätigen (bspw. beim jährlichen Ablesen der Zählerstände). Wenn Sie bei dieser Funktionskontrolle einen technischen Defekt oder eine Undichtigkeit feststellen, rufen Sie uns bitte an. (Kontaktdaten stehen unten)
Ein Druckminderer gilt heute als „Stand der Technik“ - der Einbau ist somit zu empfehlen. Bei einem Ruhedruck im Netz von über 5 bar sind Druckregler sogar vorgeschrieben.
Wenn Ihre Hausinstallation dem aktuellen Stand der Technik entspricht, passiert das ins Haus fließende Trinkwasser hinter dem Wasserzähler einen sogenannten Feinfilter:
Diese Filter halten Sandkörnchen und Partikel zurück, die beispielsweise von Reparaturarbeiten am Rohrnetz stammen. Die Teilchen können sich sonst in der Installation ablagern, das Wasser eintrüben, oder die empfindlichen Dichtungen in den Armaturen beschädigen. Bei Neuanlagen aus metallischen Materialien wie Kupfer und Edelstahl sind Feinfilter nach DIN 1988 und EN 1717 deshalb vorgeschrieben.
Einige Hersteller bieten platzsparende Kombinationsgeräte an, die Feinfilter und Druckminderer in einer Einheit vereinen.
Wichtig ist, dass die Feinfilter regelmäßig gespült oder gewechselt werden, damit es nicht zum Druckabfall im Haus kommt, oder sich das Wasser rostig eintrübt. Bei Feinfiltern gibt es grundsätzlich zwei Ausführungen: rückspülbare und nicht rückspülbare Filter. Nicht rückspülbare Filter besitzen einen auswechselbaren Filtereinsatz, der alle 6 Monate aus hygienischen Gründen gewechselt werden sollte. Rückspülbare Filter sind mindestens alle 6 Monate zu spülen, damit die Ablagerungen aus dem Filter entfernt werden. Beim Rückspülen werden die Filtereinsätze in umgekehrter Richtung durchflossen. Die Wartung kann von Ihnen nach kurzer Einweisung durch den Installateur problemlos selbst durchgeführt werden. Die im Filter zurückgehaltenen Partikel gelangen beim Spülvorgang über einen freien Auslauf in einen Eimer oder in einen Abfluss im Keller.
Vorsicht:
Der Ablauf des Filters darf allerdings nicht über einen Schlauch mit der Abwasserleitung dauerhaft verbunden werden, da sonst Keime aus dem Abwasser in das Trinkwasser gelangen können. Am besten, Sie notieren sich fest zwei Termine (z. B. 1. Juni und 1. Dezember) für die Wartung des Wasserfilters in Ihrem Kalender.
Auf dem Weg zu den Entnahmestellen im Gebäude kommt das Trinkwasser mit verschiedenen Werkstoffen (Rohren, Armaturen, Dichtungen) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Die Trinkwasserverordnung schreibt deshalb vor, die Rohrleitungsmaterialien in der Hausinstallation nach der örtlichen Wasserbeschaffenheit auszuwählen.
Im Gemeindegebiet können folgende Werkstoffe ohne Einschränkungen für die Trinkwasserinstallation eingesetzt werden:
Alle Werkstoffe müssen den einschlägigen DIN-Normen und DVGW Arbeitsblättern entsprechen und die Installation muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Defekt, unansehnlich oder schlichtweg unmodern - ab und zu muss eine Armatur ausgetauscht werden. Lassen Sie sich jedoch bei der Auswahl einer neuen Armatur nicht nur von Ihrem Geschmack leiten: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auf Qualität mit Prüfsiegel achten, z.B. das DIN/DVGW-Prüfzeichen. Andere, nicht gekennzeichnete Produkte, können die Wasserqualität durch die Abgabe von Schwermetallen oder Geruchsstoffen entscheidend beeinträchtigen.
Grundsätzlich sollte für diese Arbeiten ein Installateur beauftragt werden.
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